Notwendigkeit des polizeilichen Führungszeugnisses aus Turkmenistan
Für Notwendigkeit der neuen Dokumente von Turkmenistan ist folgendes der Botschaft von Turkmenistan einzureichen:
Die obengenannten Dokumente muss man auf russischen Sprache ausgefüllt oder von offiziellen Dolmetschern übersetzt wurden!
P.S. Die Gebühren werden nicht erstattet, falls die geforderten Unterlagen nicht auffindbar sind.
Bankverbindung der Botschaft: nach der Anfrage bei der Botschaft
konsulat@botschaft-turkmenistan.de
Adresse der Botschaft:
Botschaft von Turkmenistan
Behrenstraße 42,
10117 Berlin
Öffnungszieten:
Mo, Di, und Do, Fr.
ab 9:00 bis 12:30 Uhr
Gesprächzeiten per Tel:
Di, Mi und Do
ab 14:00 bis 17:00 Uhr
tel: (030) 30102451
fax: (030) 30102453